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RoHS RoHS-Bezeichnung auf unserer Webseite:

Alle mit der RoHS-Bezeichnung ausgewiesenen Artikel erfüllen die Anforderungen der RoHS-EU-Richtlinie.

Mit unserer Suchmaschine sollte man den gewünschten Artikel finden. Für RoHS-konforme Produkte wird in der Spalte "Artikel, Symbol und Beschreibung" die Bezeichnung RoHS ausgewiesen. Alle unsere Informationen über RoHS-Konformität basierend auf den Angaben, die unsere Lieferanten bereitstellen.

Die schnelle Entwicklung der Technik und Technologie von Elektro- und Elektronikgeräten hat in immer kürzerer Zeit zur Entstehung neuer Gerätegenerationen geführt. Dadurch verkürzte sich die aktive Lebenszeit dieser Geräte. Zwangsläufig wuchs die Menge der Abfälle, die viele gefährliche Stoffe enthielten: z.B. Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium, Blei und sechswertigen Chrom, oder ebenfalls unsere Umwelt gefährdende Flammhemmer. Hierdurch wurde die Europäische Union veranlasst, das Gefahrenpotential durch neue Richtlinien möglichst zu begrenzen. Aus diesem Grunde wurde auch die RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in ausgesuchten Produkten erlassen.

Nunmehr stellen wir kurz die wichtigsten Punkte der RoHS-Richtlinie vor.

RoHS-Einleitung

Ab 1. Juli 2006 tritt die RoHS (Restriction of use of certain Hazardous Substances) -Richtlinie der Europäischen Union zum Schutz unserer Umwelt in Kraft. Sie verbietet in Elektro- und Elektronikgeräten den Einsatz von 6 gefährlichen Stoffen (über einen jeweils zulässigen maximalen Konzentrationshöchstwert):

- Quecksilber,
- Cadmium,
- Blei,
- 6-wertiges Chrom,
- bromierte Flammschutzmittel PBB und PBDE.

Die RoHS-Richtlinie ist direkt aus der WEEE (Waste from Electrical and Electronic Equipment)-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte) abgeleitet und eng mit ihr verbunden. Beide Richtlinien dienen der Reduzierung der Elektro- und Elektronikabfälle und Verringerung der Risiken der Umweltverschmutzung in diesem Bereich.

Konzentrationshöchstwerte

Es wird ein Konzentrationshöchstwert von jeweils 0,1 Gewichtsprozent jeden Stoffes (außer Cadmium)und von 0,01 Gewichtsprozent Cadmium je homogenem Werkstoff toleriert. Diese Konzentrationswerte beziehen sich nicht auf das Gewicht des Endgeräts oder Bauelements, sondern auf das Gewicht des homogenen Werkstoffes - homogenes Material, das mechanisch von den anderen Materialen getrennt werden kann. Dies ist eine eindeutige Festlegung der Europäischen Union.

Von der RoHS-Richtlinie betroffene Gerätekategorien

Die RoHS-Richtlinie betrifft folgende Gerätekategorien:

- Haushaltsgroßgeräte,
- Haushaltskleingeräte,
- IT- und Telekommunikationsgeräte,
- Geräte der Unterhaltungselektronik,
- Beleuchtungskörper,
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge),
- Spielzeug sowie Freizeit- und Sportgeräte,
- Automatische Ausgabegeräte,

Territorialer Geltungsbereich

Die RoHS-Richtlinie gilt zwar nur in den Märkten der Europäischen Union. Wegen der fortschreitenden Globalisierung auch in der Elektronikindustrie ist sie jedoch schnell zum Weltstandard geworden. So wird in vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union ebenfalls auf die Anpassung an die RoHS-Richtlinie hingearbeitet.

Weitere Informationen

Ab dem 1. Juli 2006 muss jedes Gerät, das der RoHS-Richtlinie unterliegt und neu auf den EU-Markt kommt, auch der RoHS-Richtlinie genügen. Davon sind sowohl Geräte betroffen, die in die Europäische Union importiert werden, als auch solche, die zum Verkauf bestimmt sind und in der Europäischen Union hergestellt werden.
Die RoHS-Richtlinie ist auf Endgeräte beschränkt; Bauelemente und Halbprodukte, aus denen Endgeräte hergestellt werden, sind davon nicht betroffen. Da ein Endgerät in der Regel nur dann der RoHS-Richtlinie genügen kann, wenn es auch seine Bauteile tun, werden Hersteller Bauelemente benötigen, die der RoHS-Richtlinie genügen.

Sanktionen

Mit der Überprüfung der Durchsetzung der Richtlinie wurde eine Behörde beauftragt, die den Hersteller nach Einhaltung der RoHS-Richtlinie überprüfen kann. Bei Unstimmigkeiten kann eine Strafe verhängt werden, die sogar zur Rücknahme des Produktes aus dem Europäischen Markt führen kann.

Ausnahmefälle

Auf Grund fehlender technischen Alternativen lässt die RoHS-Richtlinie einige Ausnahmen zu.
Zu den wichtigsten Ausnahmen gehören Blei und Quecksilber. Blei kann eingesetzt werden:

- im hochschmelzenden Löten (Lötlegierung auf Bleibasis, Bleianteil mindestens 85%),
- in keramischen Elektronikbauteilen (z.B. piezoelektrische Bauteile),
- im Glas von Kathodenstrahlröhren,
- in einigen in der Richtlinie bestimmten Metalllegierungen.

Quecksilber kann eingesetzt werden:
- in Leuchtstofflampen,
- in anderen aufgeführten Lampen.

Unter bestimmten Umständen wird auch Cadmium-Beschichtung und 6-wertiges Chrom zugelassen.
Auf Grund von weiteren Anfragen zu den Ausnahmen können weitere Ausnahmen zugelassen werden; in diesem Fall kann es sich nur um zeitlich begrenzte Ausnahmen handeln.
Weitere wichtige Veränderungen der RoHS-Richtlinie wurden durch die Entscheidung der Kommission vom 21.10.2005 (2005/747/EG) eingeführt. Die größten Veränderungen betreffen Cadmium und Blei. Zugelassen wurden Cadmium und Cadmiumverbindungen in elektrischen Kontakten, Blei und Cadmium in optischen Gläsern und Glassfiltern. Blei ist auch in Einpresssteckverbindern mit flexibler Zone zugelassen.
Die vollständige Liste der Veränderungen befindet sich in der

Entscheidung der Kommission 2005/747/EG.

Hersteller-Kennzeichnung

In der RoHS-Richtlinie wurde keine Norm zur Kennzeichnung der RoHS-Konformität festgelegt. Um dem Kunden die Identifikation zu vereinfachen, haben zur Unterscheidung konformer von nichtkonformen Komponenten viele Hersteller ihr eigenes RoHS-Symbol eingeführt.

Einfluss der RoHS-Richtlinie auf die EU und andere Weltmärkte.

Die Richtlinie hat nicht nur große Auswirkungen direkt auf Hersteller und Lieferanten, sondern beeinflusst auch Logistik, Qualitätskontrolle, Lagerbestände, Lieferungen und ebenfalls die Endkunden. Die RoHS-Richtlinie wirkt sich auch auf nicht direkt von ihr betroffenen Produkte aus, da deren Hersteller im Voraus auch potentielle Produktanwendungen berücksichtigen müssen.

RoHS-Konformitäts-Erklärung

Zwar verlangt die Europäische Union keine RoHS-Konformitäts-Erklärungen, aber die Kunden können bei den Lieferanten entsprechende Erklärungen einfordern, sei es als einfaches Formular, oder auch als vollständige Dokumentation. Die Hersteller geben in der Regel jedoch nur als Information, ob das Produkt RoHS-konform oder nicht konform ist. Es wird auch praktiziert, die RoHS-Konformität von Produkten auf der Sammelpackung, Einzelverpackung, Lieferscheinen oder auch Rechnungen auszuweisen.

Kennzeichnung green und PB free

Einige Hersteller kennzeichnen ihre Produkte mit green und PB free. Diese Kennzeichnungen bedeuten keine RoHS-Konformität. Green beschreibt ein Produkt mit reduzierten Schadstoffmengen, das jedoch nicht zum Löten geeignet ist (höhere Löttemperaturen). PB free kennzeichnet ein Produkt als bleifrei.

Gestiegene Herstellkosten durch die RoHS-Richtlinie

Durch die Beschränkung des Einsatzes gefährlicher Stoffe wurde die Einführung neuer und teuerer Metalle und deren Verbindungen im Herstellprozess notwendig. Um eine Produktion gemäß der RoHS-Richtlinie zu gewährleisten, muss auch der Herstellprozess selbst verändert werden. Das alles führte zu gestiegenen Herstellkosten RoHS-konformer Produkte.

Neue Lötlegierungen

Herkömmliche Lötlegierungen sollten nicht mehr in den Herstellprozessen verwendet werden. Der wichtigste von der RoHS-Richtlinie verbotene Stoff ist Blei. Die EU konnte sich aber nicht auf eine eindeutige bleifreie Alternative festlegen. Am verbreitetsten sind Legierungen auf Basis von Zinn, Kupfer und Silber (SAC-Legierung). Hier liegt der Schmelzpunkt aber höher.

Volle Übereinstimmung mit der RoHS-Richtlinie

Die volle Übereinstimmung mit der RoHS-Richtlinie verlangt nicht nur die Beschränkung gefährlicher Stoffe, sondern auch die Anpassung von Bauelementen an bleifreies Löten.
Die Bauelemente müssen höhere Löttemperaturen vertragen, da bleifreie Legierungen leider bei einer ca. 40°C höheren Temperatur als Zinn/Blei Lötlegierungen schmelzen. Die hierbei notwendige Verlängerung der Lötzeit beeinflusst zusätzlich negativ die Lötverbindung. Eine Alternative zu den neuen Lötlegierungen sind elektrisch leitende Klebe-ECAs (Electrically Conducting Adhesives), die aber zur Zeit noch nicht weit verbreitet sind.

Die oben aufgeführten Informationen beschreiben nicht vollständig den reichhaltigen Inhalt der RoHS-Richtlinie. Wir hoffen aber, Ihnen die Probleme und ihre Lösungen näher gebracht zu haben.

 

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